Wenn es kracht und man trotzdem lacht

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Peter Schulz GmbH

Am Schacht Hubert 19, 45139 Essen
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Werkstattbindung:

Eine Werkstattbindung kann sich aus diversen Gründen ergeben. Oftmals ergibt sich eine Werkstattbindung aus einem Kaskoversicherungsvertrag, einer kostenlosen Neuwagengarantie oder aus einem Leasingvertrag.

Bei einer Werkstattbindung aus Kaskoversicherungsvertrag ist die Werkstattbindung zwar grundsätzlich vertraglich vereinbart, jedoch nicht zwingend. Sollten Sie die Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug repariert werden soll, lieber selbst aussuchen wollen, so können Sie dies in jedem Fall tun. Jedoch macht der Kaskoversicherer dann regelmäßig einen Abzug in Höhe von 15 bis 20 Prozent der Reparaturkosten, mit der Folge, dass Sie die Kosten in Höhe des Abzugs selber tragen müssen.